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Häufig gestellte Fragen

Das Online-Angebot gibt Auskunft über die öffentlichen Sportanlagen in Bad Schwartau. Die Einwohnenden von Bad Schwartau, Vereine und sonstige Organisationen können sich über Lage, Beschaffenheit und Verfügbarkeit dieser informieren.

Darüber hinaus bietet das Online-Angebot Informationen und Hilfestellungen zum Prozess der Sportanlagenvergabe. Es gibt Anleitungen und Unterstützung beim Vergabeprozess.

Nein, nicht alle verfügbaren Sportangebote in Bad Schwartau sind in diesem Online-Angebot einsehbar.

Das Online-Angebot zeigt nur eine bestimmte Auswahl von Sportanlagen der Stadt Bad Schwartau. Die Anzeige beschränkt sich auf diejenigen öffentlichen Sportanlagen, die der Vergabe durch die Stadtverwaltung (z.B. Schulsporthallen) unterliegen.

Des Weiteren wird die Schwimmhalle, der Dirtpark und der Skatepark mit auf der Karte anzeigt. Hinweis: Nicht für alle Sportanlagen ist eine Vergabe möglich.

Bei der Benutzung der städtischen Einrichtungen haben sich alle Nutzer an die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau zu halten. Diese finden Sie hier:https://www.bad-schwartau.de/media/custom/2327_5625_1.PDF?1627898514

Die Sportanlagen können an juristische Personen (Vereine, Schulen, Behörden) gemäß den gesetzlichen Grundlagen vergeben werden.

Manche Sportanlagen stehen zu bestimmten Zeiten auch dem Individualsport zur freien Verfügung (ohne Antragstellung).

Eine Sporthalle oder ein Sportplatz kann nicht über ein Telefonat, eine E-Mail oder ein persönliches Gespräch vor Ort beantragt werden. Bei der Sportanlagenvergabe handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Über die Vergabe von Sportplätzen und Sporthallen entscheiden die Vergabestellen nach Eingang eines formellen Antrags. Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sportförderrichtline und die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau und wird über einen amtlichen Bescheid dem Antragstellenden bekannt gegeben.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine informelle Anfrage zur Verfügbarkeit einer Sportanlage oder mögliche Nutzungsalternativen über die oben ausgeschlossenen Wege zu stellen (Telefonat, E-Mail oder Gespräch). Die mögliche Auskunft hat jedoch keinen verbindlichen Charakter.

Das Antragsformular auf Nutzungsüberlassung einer Sportanlage ist einheitlich. Dies betrifft sowohl den Antrag auf die saisonale und jährliche Dauernutzung, als auch die Feriennutzung (z.B. Trainingscamps) und die Einzelnutzung. Das Antragsformular wird durch die Vergabestelle in ihrer Internetpräsenz zusammen mit den jeweils gültigen Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt. Bei Interesse an einer Nutzungsüberlassung kann das Antragsformular dort heruntergeladen werden. Die Kontaktdaten zu der Vergabestelle sind im Online-Angebot hinterlegt.

Eine Gesamtübersicht aller Fragen und Antworten gibt es auf folgender Seite.