Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Das Online-Angebot gibt Auskunft über die öffentlichen Sportanlagen in Bad Schwartau. Die Einwohnenden von Bad Schwartau, Vereine und sonstige Organisationen können sich über Lage, Beschaffenheit und Verfügbarkeit dieser informieren.

Darüber hinaus bietet das Online-Angebot Informationen und Hilfestellungen zum Prozess der Sportanlagenvergabe. Es gibt Anleitungen und Unterstützung beim Vergabeprozess.

Nein, nicht alle verfügbaren Sportangebote in Bad Schwartau sind in diesem Online-Angebot einsehbar.

Das Online-Angebot zeigt nur eine bestimmte Auswahl von Sportanlagen der Stadt Bad Schwartau. Die Anzeige beschränkt sich auf diejenigen öffentlichen Sportanlagen, die der Vergabe durch die Stadtverwaltung (z.B. Schulsporthallen) unterliegen.

Des Weiteren wird die Schwimmhalle, der Dirtpark und der Skatepark mit auf der Karte anzeigt. Hinweis: Nicht für alle Sportanlagen ist eine Vergabe möglich.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Sportanlagen räumlich oder nach Filterkriterien zu suchen. Einerseits kann man über "Sportanlagen finden" nach einem Stadtteil filtern. Andererseits kann man sich über "Sportanlagen entdecken" beliebig über die Karte von Bad Schwartau bewegen und sich stadtweit die Sportanlagen rund um einen bestimmten Punkt anschauen. Dabei kann man entweder den aktuellen Standort verwenden oder zu einem bestimmten Punkt auf der Karte navigieren, um sich die Sportanlagen in der Umgebung anzeigen zu lassen.

Bei der Benutzung der städtischen Einrichtungen haben sich alle Nutzer an die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau zu halten. Diese finden Sie hier:https://www.bad-schwartau.de/media/custom/2327_5625_1.PDF?1627898514

Die Sportanlagen können an juristische Personen (Vereine, Schulen, Behörden) gemäß den gesetzlichen Grundlagen vergeben werden.

Manche Sportanlagen stehen zu bestimmten Zeiten auch dem Individualsport zur freien Verfügung (ohne Antragstellung).

Für Anmerkungen bezüglich der Verfügbarkeit von Zeiten oder zu den Sportanlagen ist die Vergabestelle der zuständige Ansprechpartner. Diese können Sie der Detailansicht zu jeder Sportanlage entnehmen. Auch Hinweise zur technischen Umsetzung kann an diese gerichtet werden. Diese wird die Anmerkungen intern an die zuständigen IT-Fachverantwortlichen weiterleiten.

Sportanlagen in Bad Schwartau – das Angebot

Ja, über "Sportanlagen finden" lassen sich Filteroptionen verwenden, um die Sportanlagensuche auf bestimmten Kriterien zu fokussieren. Dazu gehören beispielsweise der Bezirk, die Kategorie (gedeckt oder ungedeckt), der Anlagentyp (z.B. Großspielfeld, Kleinspielfeld, Sporthalle Größe 1-4) oder die Freitextsuche nach dem Namen des Standorts beziehungsweise der Anlage.

Bei weiterführenden Fragen zu Merkmalen von Sportanlagen kann die Detailansicht einer jeden Sportanlage oder die zuständige Vergabestelle konsultiert werden. Die Filterkriterien für die Suche werden darüber hinaus kontinuierlich ausgebaut.

Von gedeckten Sportanlagen spricht man in Bad Schwartau sportfachlich, wenn es sich um eine Halle oder überdachte Sportanlage handelt.

Bei einer ungedeckten Sportanlage handelt es sich im Wesentlichen um Sportplätze und sonstige Außenanlagen.

Vorhandene Störungen, wie zum Beispiel Legionellen im Duschwasser oder beschädigte Sportgeräte, werden durch die Vergabestellen in der Detailansicht einer Sportanlage dieses Online-Angebots veröffentlicht.

Kurzfristige Sperrungen etwa durch eine Rasenpflege oder auch langfristige Sperrungen etwa durch eine Havarie oder Sanierung werden mit dem geplanten Zeitfenster direkt im Nutzungsplan der Sportanlage angezeigt. Während einer Sperrung kann oder darf die Sportanlage nicht genutzt werden. Eine Ausnahme stellen die Sperrungen vom Typ “Reservierung” und “Freie Nutzung” dar. In beiden Fällen ist eine Nutzung vorgesehen.

Eine gezielte Suche nach einer Sportart ist derzeit noch nicht möglich. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, über den Nutzungsplan einer Sportanlage herauszufinden, mit welcher Sportart ein Verein eine Sportfläche zu einer bestimmten Zeit nutzt. Dazu muss im Nutzungsplan auf eine Nutzungszeit geklickt werden, um die Details anzuzeigen.

Eine gezielte Suche nach einem beliebigen Ort in Bad Schwartau herum mit Radiusangabe, Entfernungsangabe oder weiteren einschränkenden Kriterien ist derzeit noch nicht möglich. Gleichwohl kann man sich über "Sportanlagen entdecken" beliebig über die geografische Karte von Bad Schwartau bewegen. So können Sportanlagen stadtweit rund um einen bestimmten Punkt dargestellt werden.

Nein, der Inhalt des Online-Angebotes bezieht sich ausschließlich auf Sportanlagen der Stadt Bad Schwartau.

Nutzungsplan

Nutzungspläne zeigen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit eine Sportanlage belegt, gesperrt oder möglicherweise noch frei ist. Durch Klick auf eine Belegung oder Sperrung erhält man weitere Details.

Sobald eine Vergabestelle ihre Belegungen gemäß den Vergaberegelegungen verbindlich beschlossen und veröffentlicht hat, sind diese zusammen mit den eingetragenen Sperrungen im Nutzungsplan zu sehen. Sind Verfahren noch in der Beantragungs-, Planungs- oder Bewilligungsphase, so ist dieser Zwischenstand noch nicht im Internet veröffentlicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass stornierte Zeiten, also Nutzungszeiten, die nicht wahrgenommen werden können und vom Nutzenden wieder freigegeben worden sind, in Echtzeit im Nutzungsplan sichtbar sind.

Ist der Nutzungsplan auf einer externen Internetquelle hinterlegt und diese Quelle ist bekannt, so ist anstelle des Plans der Link zu dieser externen Quelle hinterlegt.

Der Nutzungsplan ist in die Detailansicht einer Sportanlage eingebettet. Diese kann aufgerufen werden, indem eine Sportanlage über "Sportanlagen finden" beziehungsweise über "Sportanlagen entdecken" identifiziert und dann dem entsprechenden Link gefolgt wird. In der Detailansicht selbst muss zum Abschnitt “Nutzungsplan” navigiert werden. Dort kann man die Kalenderwoche und das Zeitfenster auswählen, für das ein Informationsbedarf besteht.

Nutzungspläne sind grundsätzlich nur für Sportanlagen hinterlegt, die derzeit auch zur Nutzungsüberlassung beantragt werden können.

Zum Teilen des Nutzungsplans einer Sportanlage, muss man die Detailansicht der entsprechenden Sportanlage aufrufen und dann die URL aus dem Browser kopieren. Den kopierten Link kann man via E-Mail oder Messenger weiterleiten. Dies funktioniert auch, wenn eine andere Woche als die aktuelle ausgewählt wurde.

Sperrungen

Reservierungen werden im System als Sperrungen abgebildet, damit sie im Nutzungsplan veröffentlicht werden können. Bei einer Reservierung wird eine Nutzung zwar in der Planung vorgesehen, die endgültige Entscheidung durch einen Bescheid steht noch aus. Die tatsächliche Nutzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise ist die Nutzung einer Wettkampffläche abhängig vom Fortschritt eines Vereins in einem Punktspiel oder Wettbewerb.

In der Regel wird eine Reservierung in eine Belegung umgewandelt. Über eine Reservierung entscheidet die jeweilige Vergabestelle strikt nach Bedarf.

Ist eine Reservierung nicht länger notwendig - zum Beispiel, weil der Verein aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist - so geben die Vergabestellen die reservierte Zeit wieder frei und diese kann auf dem regulären Weg neu beantragt werden.

Sind öffentliche Sportanlagen in einem bestimmten Zeitraum für die allgemeine Nutzung durch die gesamte Öffentlichkeit vorgesehen, so werden diese mit dem Typ “Freie Nutzung” gesperrt. Eine Nutzung durch einen geschlossenen Personenkreis ist in dieser Zeit nicht möglich.

Beantragung von Nutzungszeiten

Eine Sporthalle oder ein Sportplatz kann nicht über ein Telefonat, eine E-Mail oder ein persönliches Gespräch vor Ort beantragt werden. Bei der Sportanlagenvergabe handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Über die Vergabe von Sportplätzen und Sporthallen entscheiden die Vergabestellen nach Eingang eines formellen Antrags. Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sportförderrichtline und die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau und wird über einen amtlichen Bescheid dem Antragstellenden bekannt gegeben.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine informelle Anfrage zur Verfügbarkeit einer Sportanlage oder mögliche Nutzungsalternativen über die oben ausgeschlossenen Wege zu stellen (Telefonat, E-Mail oder Gespräch). Die mögliche Auskunft hat jedoch keinen verbindlichen Charakter.

Das Antragsformular auf Nutzungsüberlassung einer Sportanlage ist einheitlich. Dies betrifft sowohl den Antrag auf die saisonale und jährliche Dauernutzung, als auch die Feriennutzung (z.B. Trainingscamps) und die Einzelnutzung. Das Antragsformular wird durch die Vergabestelle in ihrer Internetpräsenz zusammen mit den jeweils gültigen Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt. Bei Interesse an einer Nutzungsüberlassung kann das Antragsformular dort heruntergeladen werden. Die Kontaktdaten zu der Vergabestelle sind im Online-Angebot hinterlegt.

In jeder Detailansicht zu einer Sportanlage ist die zuständige Vergabestelle nebst ihrer Kontaktdaten und dem Link zur Internetpräsenz der Vergabestelle aufgeführt.

Nein, das Online-Angebot gibt keine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand der Sportanlagenvergabe. Es werden ausschließlich amtlich getroffene Entscheidungen veröffentlicht.

Auskünfte zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrages kann im Einzelfall die zuständige Vergabestelle geben.

Die Stadt Bad Schwartau möchte die Vereins- und Verbandsarbeit in Bad Schwartau unterstützen. Wesentliche Grundlage dafür ist die Sportförderrichtlinie der Stadt Bad Schwartau. Eine der wesentlichen Förderungsmaßnahmen stellt die entgeltfreie Überlassung von Sportflächen dar.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Befreiung von einer Entgeltzahlung ist der Status der Gemeinnützigkeit nach § 1 Absatz 1 der Sportförderrichtline der Stadt Bad Schwartau. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das zuständige Finanzamt.

Bei der Beantragung einer Sportanlage auf Nutzungsüberlassung werden von der Vergabestelle die Voraussetzungen für eine entgeltfreie Nutzung geprüft.

Einerseits dienen die Angaben dazu, den Bedarf an Sanitäranlagen, Duschen, Umkleiden und barrierefreien Gegebenheiten während der Sportflächennutzung abschätzen zu können. Andererseits hilft es der statistischen Erfassung, um ein Bild über die Alters- und Geschlechterverteilung während der Nutzungszeiten zu erhalten. Aus der Statistik können Politik und Verwaltung sinnvolle Annahmen für die aktuelle und zukünftige Sportanlagenplanung und Sportförderung ableiten.

Nein, eine Bezahlfunktion ist nicht integriert. Wenn für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird, so wird dies durch die zuständige Vergabestelle in Rechnung gestellt.

Für weiterführende Informationen zur Entrichtung der Entgelte wird empfohlen, sich direkt an die Vergabestelle zu wenden.

Nein, der Nutzungsgegenstand muss im Antrag immer konkret benannt werden. Eine unspezifische Angabe wie “irgendeine Einfeldsporthalle” ist derzeit im einheitlichen Antragsverfahren nicht vorgesehen.

Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld eines Antrags eine Recherche nach freien Zeiten für den gewünschten Anlagentyp über das Online-Angebot durchzuführen. Der Antrag muss mit genauer Angabe des Nutzungsgegenstandes, das heißt mit adressierter Vergabestelle, dem Standort, der Sportanlage und gegebenenfalls unter Benennung der zu benutzenden Teilfläche(n) an die jeweils zuständige Vergabestelle gerichtet werden.

Nein, dies ist nicht möglich. Ein Antrag muss sich auf genau eine Sportanlage und eine Sportgruppe beziehen.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau sieht bestimmte Fristen vor, in welcher die Anträge gestellt werden müssen. Anträge, welche nicht fristgerecht eingehen, werden abgelehnt.

Die Anträge sollen nach § 3 Absatz 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Schwartau spätestens zwei Wochen, bei Wochenend- und Feiertagsveranstaltungen sowie bei Nutzung innerhalb der Schulferien vier Wochen vor der beabsichtigten Nutzung bei der Stadt Bad Schwartau gestellt werden.